AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf, Lieferung und Montage
Stand: 1. November 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Vertragspartner ist die SLIDEX ALUMINIUM SYSTEMS GmbH, Pletschmühlenstraße 8–10, 41849 Wassenberg, Deutschland, Handelsregister: Amtsgericht Aachen, HRB 27126, USt-IdNr.: DE364020518. Kontakt: info@al-vex.eu, Telefon/WhatsApp: +49 160 5770605. Glass Windbreak ist der verwendete Markenauftritt. Weitere Anbieterangaben finden Sie im Impressum.

Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern und Unternehmern über Glas-Windschutz, motorbetriebene Systeme und vereinbarte Liefer- und Montageleistungen. Verbraucher und Unternehmer bestimmen sich nach §§ 13 und 14 BGB. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme eingeräumt wurde.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Website dient der Information und Projektanfrage; sie ermöglicht keinen unmittelbaren Onlinekauf. Produktdarstellungen sind keine verbindlichen Angebote. Art, Maße, Ausstattung, Befestigung, technische Eigenschaften, Leistungsumfang, Preis und Termine ergeben sich aus dem konkreten Angebot und der Auftragsbestätigung.

Der Kunde kann ein verbindliches Angebot innerhalb seiner Gültigkeitsfrist unterzeichnet annehmen, auch als Datei per E-Mail oder WhatsApp. Bei unverbindlichen Angeboten kommt der Vertrag mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Eine bloße Anfrage begründet keinen Vertrag. Die Produktionsfreigabe erfolgt nach Klärung der technischen Angaben und Eingang einer wirksam vereinbarten Anzahlung. Die Vertragssprache ist Deutsch.

3. Kundenmaße und technische Abstimmung

Der Kunde übermittelt vollständige Maße und Angaben zu Einbauort, Untergrund, Zugängen und gewünschten Funktionen. Ein kostenloser Aufmaßtermin vor Ort ist nicht enthalten. Ein gesondertes Aufmaß erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Offensichtliche Unstimmigkeiten werden vor Fertigung geklärt. Eine notwendige Freigabe wird dokumentiert.

Bei vom Kunden zu vertretenden unrichtigen Angaben werden daraus entstehende Änderungen und zusätzliche Kosten vor Ausführung abgestimmt. Unsere eigenen Beratungs-, Prüf- und Hinweispflichten sowie die gesetzlichen Regeln zur Verantwortlichkeit bleiben bestehen. Illustrationen ersetzen keine vereinbarte Beschaffenheit oder technische Freigabe.

4. Preise und Leistungsumfang

Gegenüber Unternehmern werden Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer angeboten. Verbraucher erhalten vor Vertragsschluss den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer. Versand-, Montage- und sonstige Zusatzkosten werden im Angebot ausgewiesen; nicht vorab vereinbarte Zusatzleistungen werden nicht automatisch kostenpflichtig. Die individuelle Fertigung sowie die jeweils vereinbarte Lieferung oder Montage bestimmen den Auftragsumfang.

5. Zahlung

Für Unternehmer gilt, sofern im Angebot so vereinbart: 50 % Anzahlung vor Produktionsbeginn; die restlichen 50 % sind bei Lieferung, bei beauftragter Montage nach Abnahme, gegen Rechnung fällig. Bei Verbrauchern wird eine Vorabzahlung nur aufgrund einer gesonderten, wirksamen Vereinbarung im konkreten Angebot verlangt. Diese AGB begründen gegenüber Verbrauchern keine pauschale Pflicht zur Zahlung von 50 % vor jeder Leistung. Ohne wirksame abweichende Vereinbarung gelten die gesetzlichen Fälligkeits- und Abschlagsregelungen.

Gesetzliche Zurückbehaltungs-, Leistungsverweigerungs- und Aufrechnungsrechte bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Anzahlung verfällt nicht automatisch bei Beendigung des Vertrags; sie wird mit bestehenden Ansprüchen verrechnet und ein verbleibender Überschuss erstattet.

6. Lieferung und Termine

Lieferort und Lieferzeit werden projektbezogen vereinbart. Die Lieferfrist und ihre Voraussetzungen werden im Angebot genannt. Lieferungen erfolgen zunächst in Deutschland; Lieferungen in andere europäische Länder bedürfen gesonderter Abstimmung einschließlich Kosten und gegebenenfalls Einfuhrabwicklung. Verpackung und Entladung organisieren wir im vereinbarten Leistungsumfang. Der Kunde stellt die abgestimmte Zufahrt, Zugang und einen geeigneten Entladebereich bereit.

Bei erkennbaren Verzögerungen informieren wir den Kunden. Gesetzliche Rechte bei Verzug bleiben bestehen. Bei Verbrauchern geht die Gefahr grundsätzlich erst mit Übergabe an den Kunden oder einen von ihm bestimmten Empfänger über; gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt. Bei Unternehmern gelten die gesetzlichen Regeln. Transportschäden sollen möglichst dokumentiert und zeitnah mitgeteilt werden; das Unterlassen beschränkt Verbraucherrechte nicht. Für Kaufleute bleibt § 377 HGB anwendbar.

7. Montage und elektrische Anschlüsse

Montageleistungen müssen ausdrücklich beauftragt sein. Der Kunde bereitet den Montageort entsprechend den vorab mitgeteilten Anforderungen vor und sorgt rechtzeitig für notwendige Genehmigungen, Zustimmung des Eigentümers und Zugang. Unsere eigenen gesetzlichen Prüf- und Hinweispflichten bleiben bestehen. Zusätzliche Arbeiten wegen abweichender Bedingungen werden hinsichtlich Umfang und Kosten vorab abgestimmt.

Den elektrischen Anschluss motorbetriebener Anlagen übernimmt eine vom Kunden beauftragte Elektrofachkraft. Er ist nicht Bestandteil unserer Montage, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Elektrische Inbetriebnahme und sicherheitsrelevante Arbeiten dürfen nur im jeweils fachlich zulässigen Umfang erfolgen.

8. Übergabe und Abnahme

Bei reiner Warenlieferung wird die Übergabe dokumentiert. Eine Unterschrift bestätigt den Empfang und bedeutet keinen Verzicht auf Mängelrechte. Soweit Werkvertragsrecht gilt, erfolgt nach Fertigstellung eine gemeinsame Abnahme mit Protokoll über den Zustand und erkennbare Mängel. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Eine Abnahmefiktion tritt ausschließlich unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein; Verbraucher erhalten den gesetzlich erforderlichen besonderen Hinweis. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln und angemessene Zahlungseinbehalte bleiben bestehen.

9. Änderungen und Vertragsbeendigung

Änderungswünsche nach Auftragsbestätigung bedürfen einer Abstimmung über technische Machbarkeit, Mehr- oder Minderkosten und Terminfolgen. Ein allgemeines kostenloses Stornorecht wird nicht eingeräumt. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs- und Mängelrechte werden dadurch nicht ausgeschlossen. Insbesondere bleibt bei Werkverträgen das Kündigungsrecht nach § 648 BGB bestehen; die Abrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Regeln unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs. Es gibt keine pauschale Stornogebühr und keinen automatischen Einbehalt der Anzahlung.

10. Verbraucher: Widerrufsrecht

Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Für Verträge zur Lieferung nicht vorgefertigter Waren, deren Herstellung durch die individuelle Auswahl des Verbrauchers bestimmt wird oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann die Ausnahme des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB greifen. Maßgeblich sind der konkrete Vertragsgegenstand und die gesetzliche Einordnung. Eine zusätzliche Montage führt nicht automatisch dazu, dass jedes Widerrufsrecht entfällt; insbesondere wird die Ausnahme nicht pauschal auf Werk- oder Dienstleistungsverträge übertragen.

Vor Vertragsschluss erhält der Verbraucher die zum konkreten Vertrag passende Information über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts. Besteht ein Widerrufsrecht, werden die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert bereitgestellt. Diese AGB ersetzen diese Unterlagen nicht. Ein vorzeitiger Leistungsbeginn wird nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen gesondert vereinbart. Gesetzliche Folgen und Informationspflichten bleiben unberührt.

11. Mängelrechte und Service

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. Eine freiwillige zusätzliche Garantie wird nicht gewährt. Die gesetzlichen Fristen werden nicht pauschal auf zwei Jahre begrenzt; insbesondere bleiben gegebenenfalls längere Fristen für Bauwerke oder entsprechende Leistungen unberührt.

Bei einem Mangel kontaktieren Sie uns mit Auftragsnummer, Beschreibung und möglichst Fotos. Gesetzlich geschuldete Nacherfüllung erfolgt unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf unsere Kosten. Ein kostenpflichtiger Service außerhalb gesetzlicher Ansprüche wird nur nach vorheriger Abstimmung über Leistung und Vergütung beauftragt. Gebrauch und Wartung richten sich nach den übergebenen Anleitungen; zwingende gesetzliche Ansprüche werden dadurch nicht eingeschränkt.

12. Haftung und Eigentumsvorbehalt

Für Schäden haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese AGB enthalten keine pauschale Haftungsbeschränkung. Gelieferte bewegliche Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist. Gesetzliche Folgen eines Einbaus bleiben unberührt. Daraus folgt kein Recht zum eigenmächtigen Betreten von Grundstücken oder Ausbau.

13. Recht und Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nach den anwendbaren Kollisionsregeln erhalten. Es wird kein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand gegenüber Verbrauchern vereinbart; die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln gelten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie unter Datenschutz.

Diese Fassung können Sie über die Druckfunktion Ihres Browsers speichern. Für einen konkreten Auftrag erhalten Sie die maßgeblichen Vertragsunterlagen vor Vertragsschluss.